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Schmales, giebelständiges Fachwerkwohnhaus des 19. Jahrhunderts mit zugehöriger langgestreckter Fachwerkscheune. Das regelmäßig proportionierte Gebäude ist auf einem hohen Sockel mit Eckquaderung errichtet. Es zeigt vollständig erhaltenes, auf der Giebelseite symmetrisch ausgebildetes Fachwerk der Erbauungszeit mit geschosshohen Streben. Das dreizonige Haus, das auch die ursprüngliche Fensteranordnung wahrt, ist auf der Hofseite mit einer kleinen Freitreppe ausgestattet, die zum hochgelegenen Eingang führt. Es ist einschließlich der Scheune aus städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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