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Kleines traufseitig in den Straßenraum eingreifendes Gebäude aus unregelmäßigem Bruchsteinmauerwerk. Das mit einem Satteldach und einem Fachwerkgiebel ausgestattete, wohl aus dem 19. Jahrhundert stammende Gebäude ist fensterlos und wird durch eine mittig in der Giebelfassade angeordnete Tür erschlossen. Wegen seiner geschichtlichen und städtebaulichen Bedeutung ist der dörfliche Gemeinschaftsbau Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |