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Vollständige, zur Straße hin offenliegende bäuerliche Hofreite mit giebelständigem Fachwerkwohnhaus und rechtwinklig angesetzter, großer Fachwerkscheune. Das gegenüber dem Backhaus gelegene Wohngebäude ist auf einem hohen Sockel errichtet. Es ist zwar vollständig verschindelt, doch belegen die kleinformatigen, in ursprünglicher Anordnung gewahrten Fenster und die an der Giebelseite zu beobachtenden Überstände den Erhalt des Fachwerks. Wichtige Details sind die kleine Freitreppe und der mit einem Oberlicht ausgestattete Eingang auf der Hofseite. Aufgrund seiner wichtigen Position im Straßenbild ist der Hof aus städtebaulichen sowie aus geschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |