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Das unweit der Kirche am nördlichen Teilabschnitt der Seentalstraße gelegene Fachwerkwohnhaus ist giebelständig und zweigeschossig. Sein teilweise sekundär verändertes Fachwerk ist auf der Giebelseite regelmäßig und symmetrisch aufgebaut. Schräg gestellte Streben mit Gegenstreben und Kopfwinkelhölzern an den Eckständern, die mehrfach profilierten Schwellen sowie die durch Füllhölzer ergänzte Balkenkopfzone belegen, dass die ältesten Teile des Hauses noch im 18. Jahrhundert entstanden sind. Aufgrund seiner straßenbildwichtigen Funktion ist es Kulturdenkmal aus städtebaulichen sowie aus geschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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