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Das giebelständige, zweigeschossige, an der Rückseite durch einen Wirtschaftsteil erweiterte Fachwerkwohnhaus ist auf einem nach hinten in der Höhe abnehmenden Sockel, der den Geländeanstieg ausgleicht, errichtet. Wichtige Merkmale des im 18. Jahrhundert erbauten Hauses sind das regelmäßige, an der Giebelseite symmetrisch ausgeprägte Fachwerk, die hochgelegene, über eine Freitreppe erreichbare Eingangstür und die in ihrer Anordnung gewahrten, kleinformatigen Fenster. Das Gebäude ist aus städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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