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Das zweigeschossige Fachwerkwohnhaus ist giebelständig zur Straße ausgerichtet und bildet mit den benachbarten Gebäuden Nr. 37 und 39 in ihrer dichtgestellten Abfolge einen übergreifenden Ensemblezusammenhang. Während die Häuser Nr. 37 und Nr. 39 etwa gleiche Höhe und Proportionen aufweisen und vollständig verkleidet sind, lässt das etwas größere Haus Nr. 41 an der Traufseite Fachwerk erkennen. Das rein konstruktive Gefüge zeigt an den Eckständern geschosshohe Streben, ebenso am mittigen Bundständer im Erdgeschoss. Das im frühen 19. Jahrhundert entstandene Haus ist aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen schutzwürdig.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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