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Von der Straße zurückgesetztes Fachwerkwohnhaus mit linksseitig angefügtem Neubau. Der wohl noch im 17. Jahrhundert entstandene Teilbau hat qualitätvolles, aufwändig geschmücktes Fachwerk aus stark dimensionierten Hölzern. Während das im Bereich der Tür veränderte Erdgeschoss durch geschosshohe Streben und einen V-förmig profilierten Eckständer charakterisiert ist, zeigt das Obergeschoss aufwändigere Formen. Hier finden sich besonders kräftige, geschwungene Streben mit Gegenstreben und Kopfwinkelhölzern. Als Auszier sind an den Knaggen konzentrische Kreise und an den Ständern S-förmige Spiralen eingeschnitzt. Der Eckständer ist durch einen geschuppten Stab besonders hervorgehoben, ebenso die zwischen den Balkenköpfen eingefügten, gerundeten Füllhölzer, die mit rautenförmiger, in der Mitte unterbrochener Ornamentik versehen sind. Wegen seines aussagekräftigen, künstlerisch wertvollen Fachwerks ist dieser Teil des Gebäudes aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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