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Die große Hofanlage markiert den Beginn der historischen Bebauung mit ihrem zweigeschossigen giebelständigen Wohnhaus in Klinkerbauweise. Das voluminöse Gebäude wird an seiner Giebelseite durch drei gleichmäßig angeordnete segmentbogig abschließende Fenster in Erd- und Obergeschoss gegliedert sowie horizontal durch einen die Gebälkzone markierenden Fries. Das Giebelfeld zeigt einen Ortgangfries aus zapfenförmigen, plastisch hervortretenden roten Klinkern.
Die Traufseite ist durch einen mittig angeordneten, hervortretenden Mittelrisalit mit eigener Verdachung geprägt. Das im Erdgeschoss massiv, im Obergeschoss in Fachwerk errichtete, langgestreckte Scheunengebäude bildet einen hofabschließenden Querriegel, der von einem anschließenden, kleineren Nebengebäude nach Osten hin abgegrenzt wird.
Alle Gebäudeteile sind aus städtebaulichen und künstlerischen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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