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Gesamtanlage Atzenhainer Straße
Atzenhainer Straße 5-17
Die heutige Hauptdurchgangsstraße wird nördlich von einer Bauzeile aus regelmäßig bebauten Höfen geprägt. Die zweigeschossigen Wohnhäuser sind als Fachwerkbauten errichtet und giebelständig zur Straße hin ausgerichtet, während die beinahe quadratischen Höfe von gegenüber liegenden, teils großvolumigen Scheunen und rückwärtigen Stallgebäuden geschlossen werden. In ihrer Regelmäßigkeit sind die Höfe Atzenhainer Straße 5-17 als Gesamtanlage zu schützen.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |