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Gesamtanlage Kernstraße
Kernstraße 9-15
Die historische Dorfstraße ist an ihrem mittleren, in ostwestliche Richtung laufenden Bereich von teilweise aufwändig gestalteten Fachwerkhofreiten gesäumt. Die noch weitgehend geschlossene Bebauung umfasst rückwärtige Scheunen und eine große Zahl von Nebengebäuden. Die Erhaltung der baulichen Gliederung sowie der Parzellenstruktur ist für das historische Ortsbild äußerst wichtig. Die nördliche Bauzeile ist deshalb als Gesamtanlage zu schützen.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |