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Großvolumiges Fachwerkwohnhaus mit angefügter Scheune in exponierter Lage im historischen Ortskern. Das nach Süden hin erweiterte Gebäude liegt auf ansteigendem Gelände oberhalb der Kernstraße. Es zeigt an seiner Nordseite symmetrisches Fachwerk mit geraden geschosshohen Streben und profilierter Schwelle mit freiliegenden Balkenköpfen, während die übrigen Seiten verkleidet sind. Es ist aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen schützenswert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |