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Zur Straße hin offene Hofanlage mit Wohnhaus und rechtwinklig anschließender Scheune. Das giebelständige, zweigeschossige Wohnhaus ist ein vollständig verkleideter Fachwerkbau auf hohem Sockel. Die Proportionen und die an der Trauf- und Giebelseite zu beobachtenden Überstände sprechen für eine Entstehung im 18. Jahrhundert. Wichtiges Detail ist die hochgelegene, über eine Freitreppe zugängliche Eingangstür auf der Hofseite. Der an der Ecke einer Seitengasse stehende und daher für das Straßenbild wichtige Bau ist einschließlich der Fachwerkscheune, deren großes Tor von einer separaten Verdachung überdeckt wird, aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |