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Kleines, vollständig verputztes Gebäude mit Sockel und Satteldach. Der wohl im 19. Jahrhundert entstandene, auf seine Funktion reduzierte Bau hat seinen Eingang auf der Giebelseite und darüber eine aus der Achse nach rechts verschobene Fensteröffnung. Da das Gebäude an der Ecke zu einer Seitengasse steht, hat es auch eine wichtige Funktion im Straßenbild. Als dörfliches Gemeinschaftsgebäude ist es aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |