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Die aus Wohnhaus, Scheune und Nebengebäuden bestehende Hofreite liegt an der platzartig erweiterten Kreuzung Kernstraße/Am Berg, die das Ortszentrum von Lehnheim bildet. Bei dem von der Hofseite einsehbaren Wohnhaus handelt es sich um ein giebelständiges, zweigeschossiges Fachwerkwohnhaus des 17. Jahrhunderts. An der Giebelseite und der westlichen Traufseite völlig verkleidet, zeigt das dreizonige Gebäude im Obergeschoss auf der Ostseite ungestörtes Fachwerk der Erbauungszeit. Hier findet sich ein stark dimensioniertes Fachwerkgefüge mit ausgreifenden, gebogenen Streben, kleinen Gegenstreben und Kopfwinkelhölzern. Die Fenster dieses Gebäudeteils sind noch in ihren ursprünglichen Proportionen erhalten. Zusammen mit der rechts erweiterten Fachwerkscheune, die zum Hof hin mit einem zusätzlichen Vordach ausgestattet ist, und dem rechtwinklig angesetzten, mit der Giebelseite zur Straße orientierten Nebengebäude ist die Hofanlage aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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