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Das ehemalige Gemeindehaus von Lehnheim, das auch als Schule genutzt wurde, ist ein zweigeschossiges, auf einem Bruchsteinsockel errichtetes Doppelgebäude. Es besteht aus einem breiteren (Nr. 20) und einem schmaleren Gebäudeteil (Nr. 18), die unter einem gemeinsamen hohen Dach eine übergreifende Einheit bilden. Der örtlichen Überlieferung zufolge handelt es sich um das an diese Stelle versetzte ehemalige Forsthaus von Merlau. Der für das Ortsbild besonders wichtige Gebäudeteil Nr. 20 ist auf seiner nach Nordwesten orientierten Giebelseite mit einem Halbwalm ausgestattet. Wichtige Merkmale des Fachwerkgefüges sind die geschosshohen Streben sowie die über die gesamte Hauslänge geführte, aus Balkenköpfen, Rähm und Schwelle gebildete Gebälkzone auf der Ostseite sowie die mit Gegenstreben versehenen Diagonalstreben auf der Westseite. Zusammen mit dem ebenfalls in Fachwerk ausgeführten, aber vollständig verkleideten Gebäudeteil Nr. 18 ist das Gebäude aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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