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Das kubische, mit einem Satteldach ausgestattete Gebäude, das wohl in den 20er Jahren des 20. Jahrhunderts entstanden ist, zeigt im Untergeschoss massives Bruchsteinmauerwerk, darüber Verputz. Sowohl die Fensteröffnungen, als auch die beiden Türen sind mit Ziegellaibungen versehen. Die zum ehemaligen Gemeindehaus orientierte Giebelseite hat zusätzlich zwei großformatige, symmetrisch angeordnete Fenster. Aufgrund seiner ortsgeschichtlichen Bedeutung ist der Gemeinschaftsbau Kulturdenkmal aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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