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Giebelständiges zweigeschossiges Fachwerkwohnhaus an der Ecke zur Schustergasse. Der auf einem massiven Sockel errichtete Bau zeigt vollständig erhaltenes Fachwerk mit geschosshohen Streben und einem umlaufenden Horizontalgebälk. Dieses wird aus dem Rähm, den sichtbaren Balkenköpfen und den gerundeten Füllhölzern und der profilierten Schwelle gebildet. Der an der Giebelseite symmetrisch aufgebaute Bau ist aufgrund seiner wichtigen Überleitungsfunktion als Eckgebäude einschließlich der zugehörigen Fachwerkscheune Kulturdenkmal aus städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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