Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Das giebelständige zweigeschossige Fachwerkwohnhaus gehört zu einer großen Hofreite, die am aus dem Ort herausführenden Buchenweg, der früheren Borngasse, liegt. Der auf einem Bruchsteinsockel errichtete, im Erdgeschoss veränderte Bau zeigt im Obergeschoss und im Giebel regelmäßiges, symmetrisch aufgebautes Fachwerk des 18. Jahrhunderts. Wichtige Merkmale sind die profilierten Schwellen, die im Eckbereich geraden, im Traufbereich gekrümmten Streben mit Gegenstreben, Halsriegeln und teilweise geschwungenen Kopfstreben. Das Gebäude ist aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |