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Das jetzt als Gemeindehaus genutzte, von der Straßenflucht nach hinten gerückte Gebäude ist ein traufständiger, zweigeschossiger Klinkerbau. Es wurde 1894-95 errichtet und 1896 als Volksschule eingeweiht. Das Gebäude hat einen klar abgesetzten, durch flachbogige Kellerfenster unterbrochenen Sockel. Darüber sind in den beiden, durch ein Klinkerband von einander geschiedenen Geschossen großformatige Fenster in drei bzw. sechs Achsen angeordnet. Diese schließen ebenfalls flachbogig ab, wobei die mittleren Fenster dichter gestellt sind und dadurch die Gebäudemitte betonen. Aufgrund seiner geschichtlichen und städtebaulichen Bedeutung ist das Schulhaus Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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