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Dreiseitige großzügige Hofreite mit Fachwerkwohnhaus im rückwärtigen Teil des Hofes. Das zweigeschossige Gebäude schließt den Hof traufseitig nach Westen hin ab. Es ist von regelmäßigen geraden Fachwerkhölzern in weiter Ständerstellung geprägt und wurde im 19. Jahrhundert errichtet. Die große, giebelständig zur Straße ausgerichtete Scheune zeigt im Erdgeschoss Bruchsteinmauerwerk mit einem in Fachwerk ausgeführten Obergeschoss. Die Hofanlage ist aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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