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Gießen, Stadt und Landkreis
Grünberg
Lumda
  • Lumdastraße 1
Flur: 1
Flurstück: 145/1

Giebelständiges zweigeschossiges Fachwerkwohnhaus. Die zu einer großen, direkt an der Lumda gelegenen Hofanlage gehörenden Gebäude haben von Nordosten gesehen wichtige städtebauliche Funktion. Das Wohnhaus, ein dreizoniger Bau des späten 18. Jahrhunderts ist auf einem Sockel errichtet, der auf der Giebel- und Hofseite in Quadermauerwerk, auf der Gartenseite in Bruchsteinmauerwerk ausgeführt ist. Das Fachwerk ist regelmäßig und aus dichtgestellten Hölzern gebildet. Neben den zeitüblichen geschosshohen Streben, die zusammen mit den Ständern einfache Figuren bilden, sind an der symmetrisch aufgebauten Giebelseite drei durch Riegel miteinander verbundene Ständer zu beobachten, die die Gebäudemitte betonen. Ein aus dem Rähm, profilierter Schwelle, offenliegenden Balkenköpfen und gerundeten Füllhölzern aufgebautes Horizontalgebälk zeigt sich auf der Giebelseite und an den beiden vorderen Zonen der Traufseiten. Rechtwinklig schließt eine Scheune in Massiv- und Fachwerkkonstruktion an. Sie stammt vermutlich aus dem 19. oder 20. Jahrhundert. Die Hofanlage ist aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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