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Markant im Straßenbild gelegene Hofanlage an der Ecke Ruppertsgasse. Die kleine, unregelmäßige Hofreite besteht aus einem schmalen, zweigeschossigen, mit der Giebelseite zur Lumdastraße orientierten Wohnhaus und einem niedrigeren Stallgebäude. Das Wohnhaus zeigt stark dimensioniertes Fachwerk aus dem späten 18. Jahrhundert mit geschosshohen Streben im Erdgeschoss und geraden, in die Eckständer eingreifenden Streben im Obergeschoss. Das Gebäude ist nicht zuletzt aufgrund seiner ortsbildprägenden Wirkung im Zentrum des Dorfes Kulturdenkmal aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |