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Die markante, an der Ecke Ruppertsgasse gelegene Hofreite, die aus einem zweigeschossigen Wohnhaus, zwei aneinander gereihten Nebengebäuden und einer giebelständigen Scheune gebildet wird, besitzt auch nach dem Abriss des früher hier an der Ecke gelegenen Backhauses große Bedeutung für das Straßenbild. Das Wohnhaus, ein Fachwerkbau des späten 18. Jahrhunderts mit regelmäßigem, an der Giebelseite symmetrisch ausgeprägtem Fachwerk, steht auf einem Bruchsteinsockel und hat im vorderen Bereich ein kräftig ausgebildetes Horizontalgebälk mit profilierter Schwelle, Balkenköpfen und gerundeten Füllhölzern. Sein Giebel korrespondiert mit demjenigen der Fachwerkscheune, die zur Ruppertsgasse hin mit einem Bruchsteinsockel versehen ist. Die Hofanlage ist aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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