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Zwei ähnlich gestaltete Brunnen die sich vor den Anwesen Lumdastraße 11 und 13 befinden. Bei dem östlichen Brunnen handelt es sich um einen rechteckig gefassten, mit Gestänge und Winden ausgestatteten Ziehbrunnen. Er ist im Sockel mit „BRMP 1831" bezeichnet und zeigt dieselben Konstruktionsmerkmale wie der weiter südwestlich gelegene, zweite Brunnen. Als Zeugnis der historischen Wasserversorgung im Ort ist der Brunnen aus geschichtlichen Gründen geschützt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |