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Zur Straße hin offenliegendes Gehöft mit Wohnhaus, Scheune und Nebengebäuden. Das in Teilen massiv erneuerte Wohnhaus ist ein zweigeschossiger, giebelständiger Fachwerkbau des frühen 19. Jahrhunderts. Mit einem gestuften Sockel und einer Freitreppe ausgestattet, zeigt es auf den Traufseiten im Obergeschoss ursprüngliches Fachwerk mit geschosshohen Streben und profilierten Schwellen. Die rückwärtige Verlängerung des Gebäudes, ebenfalls Fachwerk, jedoch jünger, bindet in die rechtwinklig angesetzte Bruchsteinscheune ein. Diese hat ein hohes, flachbogig überwölbtes Tor, in dessen Sturz die Datierung "1849" angebracht ist. Aufgrund ihrer städtebaulichen Bedeutung sind die genannten Teile der Hofreite Kulturdenkmale.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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