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Die aus einem giebelständigen, nach hinten durch Wirtschaftsbauten verlängerten Wohnhaus und einer rechtwinklig angesetzten Fachwerkscheune bestehende Hofreite liegt in straßenbildprägender Position an der Ecke Buchenweg. Das auf der Giebelseite relativ breite Wohnhaus ist ein verputzter, im Giebel verbretterter Fachwerkbau des späten 18. Jahrhunderts. Teile des Fachwerks, eine gebogene Fußstrebe mit Gegenstrebe, lassen sich an der Westseite, an der der Putz teilweise entfernt wurde, erkennen. Da davon auszugehen ist, dass auch die übrigen Fachwerkteile unter dem Putz weitgehend erhalten sind, muss das Gebäude zusammen mit dem Stallanbau und der gut erhaltenen Scheune aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen als Kulturdenkmal eingestuft werden.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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