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Gesamtanlage historischer Ortskern
Bruchgasse 1-23, 4-12
Falltorgasse 2
Rittergasse 1-7
Schnepfenhain 1-17, 8-20
Der historische Ortskern um die Bruchgasse und in Teilen der Straße Schnepfenhain wird noch durch weitgehend in ihrer originären Parzellierung und in ihrer baulichen Struktur erhaltene Hofanlagen geprägt. Sie bestehen größtenteils aus Hofreiten mit giebelständigen Fachwerkhäusern, anschließenden Nebengebäuden und den Hof rückwärtig abschließenden Scheunen. Die bäuerlichen Arbeits- und Lebensverhältnisse sind noch ablesbar, viele Höfe sind noch in Betrieb. Die kleinräumigen, auf unterschiedlichen Grundrissen entstandenen Höfe mit Wohn- und Nebengebäuden sind als Gesamtanlage zu schützen.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |