Bleichgasse 1
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Gießen, Stadt und Landkreis
Grünberg
Queckborn
  • Bleichgasse 1
Flur: 1
Flurstück: 5/2

Das zur Straße traufständige Fachwerkwohngebäude liegt unweit des südlichen Aufgangs zur Kirche. Es handelt sich um einen im Dachbereich sekundär veränderten Bau des späten 18. Jahrhunderts. Durch den Bruchsteinsockel und das aufgedrempelte Dach erhält das schmale, langgezogene, zweigeschossige Gebäude stark aufstrebende Proportionen. Es wird von einem uneinheitlichen Fachwerkgefüge, das Elemente der Ständer- und Rähmbauweise vereinigt, charakterisiert. Wichtige Merkmale sind dabei die teils gekrümmten Dreiviertelstreben und das auf der Hofseite kräftig ausgebildete Horizontalgebälk, welches aus dem Rähm, den offen liegenden Balkenköpfen, den Füllhölzern und der Schwelle des Obergeschosses gebildet wird. Bemerkenswert ist auch die mit einer separaten Verdachung ausgestattete Eingangszone. Diese ist durch eine kleine Freitreppe, durch die mit einer Holzlaibung und einem Oberlicht versehene, biedermeierliche Eingangstür und durch die flankierenden Fenster beiderseits der Tür symmetrisch ausgebildet. Das Gebäude, das die bauzeitlichen kleinformatigen, zum Teil paarweise angeordneten Fenster wahrt, ist als wichtiger Teil der alten Bebauung im Ortskern aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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