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Der auf einer unregelmäßigen Hofreite angelegte Dreiseithof besteht aus einem zweigeschossigen, giebelständigen Wohnhaus, einer Scheune, einem ebenfalls giebelständigen Stallgebäude und mehreren Nebengebäuden. Bei dem Wohnhaus handelt es sich um einen vollständig verschindelten Fachwerkbau. Der im Eckbereich durch Quader verstärkte Bruchsteinsockel, die Proportionen und die Verteilung der Fenster deuten auf eine Entstehung im frühen 19. Jahrhundert. Auch der sorgfältig gemauerte Unterbau des Stallgebäudes rechts der Einfahrt deutet auf diese Zeit, während das mit Ziegeln ausgefachte Fachwerk offensichtlich später entstanden ist. Wegen ihrer ortsbildprägenden Bedeutung ist die Hofanlage einschließlich der Hofpflasterung aus städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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