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Vollständig erhaltener, seitlich einsehbarer Hakenhof mit giebelständigem, zweigeschossigem Fachwerkwohnhaus, angereihtem, niedrigerem Zwischenbau und rechtwinklig angesetzter, hoher Fachwerkscheune. Das Wohnhaus, ein regelmäßig proportionierter Bau des späten 18. Jahrhunderts mit Sockel, alter Eingangstür und in ursprünglicher Anordnung erhaltenen Fenstern, zeigt ein Fachwerk mit schlichter Fachwerkstruktur, wandhohen Streben im Erdgeschoss und gebogenen, in die Eckständer eingreifenden Streben im Obergeschoss der Giebelansicht. Auch an den Nebengebäuden ist in den oberen Bereichen Fachwerk der Erbauungszeit erhalten. Wichtig für die städtebaulich wirksame Gesamtansicht ist vor allem die in der Höhe gestaffelte Abfolge der Baukörper und Dächer. Daher ist die unweit der Ortsmitte gelegene, fast ungestörte Hofreite insgesamt aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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