Bruchgasse 17
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Gießen, Stadt und Landkreis
Grünberg
Queckborn
  • Bruchgasse 17
Flur: 1
Flurstück: 25/1

Städtebaulich wichtiges Fachwerkwohngebäude an der Ecke eines nach Südwesten abgehenden Seitenarms der Bruchgasse. Der auf einem Bruchsteinsockel errichtete Bau zeigt regelmäßiges, auf der Giebelseite symmetrisch ausgebildetes Fachwerk mit geschosshohen Streben. Außer den konsolartig ausgebildeten Balken des Freigespärres sind die V-förmig profilierten Ständer des Erdgeschosses und das aus profilierten Schwellen, sichtbaren Balkenköpfen und den Rähmhölzern gebildete Horizontalgebälk erwähnenswert. Ebenso die über eine Freitreppe mit bauzeitlichem Geländer erreichbare, mit einer hölzernen Überdachung versehene Eingangstür und die im Rähm auf der Giebelseite ansetzende, traufseitig weitergeführte Inschrift, die folgenden Wortlaut hat: "DURCH GOTTES HÜLF UND SEINE MACHT IST DIESES HAUS IN STANDT GEBRACHT DER BAUHERR IST GEWESEN JOHANNES GÖRNNEL UND SEINE EHEFRAU ANNA CATHARINA/ DIE HABEN GOTT VERTRAUT UND HABEN DIESES HAUS GEBAUT DER BAU M. WAR KASPAR MÜLLER VON QUECKBORN IST ERHOBEN DEN 30. APRIL 1811". Das Haus ist aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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