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Das am Ende einer Seitengasse der Bruchstraße stehende, traufständige, zweigeschossige Fachwerkwohngebäude bildet zusammen mit dem Nachbargebäude Nr. 23 eine übergreifende Einheit. Auf einem Bruchsteinsockel errichtet und im Verhältnis zum anschließenden Haus leicht nach vorne gezogen, zeigt es einfaches Fachwerk mit geschosshohen Streben und ein breites Horizontalgebälk. Bemerkenswert sind die Originalfenster, von denen eines noch mit Bleiverglasung versehen ist. Das Haus ist zusammen mit der vorgelagerten Pflasterung aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |