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Straßenbildprägendes Nebengebäude mit Durchfahrt. Das im Erdgeschoss in Bruchsteinmauerwerk, im Obergeschoss in Fachwerkbauweise errichtete Stall- und Lagergebäude schließt das Anwesen straßenseitig vollständig ab. Das Gefüge besteht aus regelmäßig angeordneten Hölzern mit geschosshohen Streben. Zugesetzte Fensteröffnungen lassen auf eine bauzeitliche andere Nutzung schließen. Das Gebäude ist aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |