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Das zweigeschossige Wohnhaus ist als Ziegelbau über einem mit polygonalen Steinplatten verkleideten hohen Sockel errichtet und weitgehend verputzt. Die Gebäudeecken sind mit gelbem Klinker optisch abgesetzt, Ziegelbänder teilen die Fassade horizontal unterhalb der Fenster. Straßenseitig ist das Gebäude durch zwei Fensterachsen gegliedert, die im Erdgeschoss zwei rundbogig abschließende Fenster und im Obergeschoss je zwei paarweise angeordnete schmalere Fenster umfassen. Das Giebelfeld zeigt ebenfalls ein rundbogig abgeschlossenes Fensterpaar. Zum Hof hin tritt das Treppenhaus risalitartig aus der Fassade heraus. Das Gebäude ist aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen zu schützen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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