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Außergewöhnliche Hofanlage in reinen Formen des Heimatstils der dreißiger Jahre des 20. Jahrhunderts. Das Anwesen wird zur Straße hin durch das annähernd quadratische, zweigeschossige Wohnhaus mit hohem Walmdach geprägt. Dominierendes Gliederungselement ist ein polygonaler Fenstererker an der Nordfassade und der über eine in Bruchstein gefügte, zweiläufige Freitreppe zu erreichende Eingang mit vierfach gestuftem Türgewände. Das Gebäude steht einschließlich der südlich anschließenden Nebengebäude sowie der Scheune aus städtebaulichen und künstlerischen Gründen unter Denkmalschutz.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |