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Giebelständiges zweigeschossiges Wohnhaus des 19. Jahrhunderts. Das Haus steht auf einem hohen Sockel und zeigt konstruktives Fachwerk aus dicht gestellten, geradlinigen Hölzern. Bemerkenswert ist außer den seit 1830 weit verbreiteten geschosshohen Andreaskreuzen, dem umlaufenden Fries, der sich aus den Rähmbalken, den Balkenköpfen und den Schwellen ergibt, das an der Giebelseite angebrachte, konsolartig ausgeprägte Freigespärre. Aufgrund seiner wichtigen Funktion im Straßenbild ist das Gebäude aus städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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