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Vollständig erhaltener Dreiseithof in straßenbildprägender Eckposition am nach Osten abgehenden Seitenarm der Rittergasse. Die aus einem giebelständigen Fachwerkwohnhaus, einer giebelständigen Fachwerkscheune und traufständigen Nebengebäuden bestehende Hofanlage zeigt weitgehend ungestörten Bestand des 19. Jahrhunderts. Das mit einem Sockel ausgestattete Wohnhaus, das die alten, an der Giebelseite paarweise angeordneten Fenster wahrt, zeigt ein Gefüge mit regelmäßiger Fachwerkstruktur. Eck- und Bundständer werden im Obergeschoss durch schräg gestellte Streben mit Gegenstreben betont, an der Traufseite ergibt sich aus den beidseitig an den Bundständer gefügten Streben eine "Mannfigur". Zusammen mit den übrigen Gebäuden, die, in der Höhe gestaffelt, eine interessante, stark gegliederte Dachabfolge ergeben, ist es aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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