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Markante, vollständig erhaltene Fachwerkhofreite an der Ecke Bleichgasse. Die trapezförmige Hofanlage besteht aus einem giebelständigen Fachwerkwohnhaus, einer ebenfalls giebelständigen Fachwerkscheune und mehreren Nebengebäuden. Das im 19. Jahrhundert entstandene Wohnhaus und auch die Scheune haben regelmäßiges, an den Giebelseiten symmetrisch ausgebildetes Fachwerk. Hauptcharakteristika sind neben den zweifachen Horizontalgebälken und den geschosshohen Streben Fachwerkkonfigurationen in Form der seit 1830 oft verwendeten Andreaskreuze, die sich auch an der zur Bleichgasse orientierten Giebelseite des Stallgebäudes in ähnlicher Form wiederholen. Aufgrund ihres komplett erhaltenen Bestandes und ihres guten Erhaltungszustandes ist die Hofanlage, die einen wichtigen Akzent im Straßenbild setzt, einschließlich der erhaltenen alten Hofpflasterung aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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