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Markantes, giebelständiges Fachwerkwohnhaus des 19. Jahrhunderts am platzartig erweiterten Kreuzungsbereich von Schnepfenhain, Petersweg, Heugärtenweg und Licher Straße. Der mit einem hohen Bruchsteinsockel versehene Bau steht angewinkelt zur Straßenflucht. Er zeigt dichtgestelltes, an der Giebelseite symmetrisch aufgebautes Fachwerk mit geschosshohen Streben und schräg angeordneten Riegeln. Eine noch mit dem alten Geländer ausgestattete Freitreppe führt zum hochgelegenen Eingang auf der Traufseite. Wegen seiner exponierten Lage ist das Gebäude aus städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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