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Die vollständig erhaltene, für das Ortsbild charakteristische Hofreite liegt gegenüber der Einmündung der Rittergasse. Sie besteht aus einem vollständig verputzten, zweigeschossigen Fachwerkwohnhaus, einer großen Fachwerkscheune und einem etwas niedriger gehaltenen Wirtschaftsgebäude, die eine unregelmäßige, zur Straßenflucht schräg gestellte Hofanlage bilden. Wie das Fachwerkgefüge der Nebengebäude erkennen lässt, entstammt der Hof dem 19. Jahrhundert. Aufgrund seiner exponierten Lage im Straßenbild und wegen der interessanten, in der Höhe gestaffelten Dachabfolge ist das Gehöft einschließlich des mit einer niedrigen Mauereinfriedung versehenen, kleinen Vorgartens Kulturdenkmal aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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