Schnepfenhain 14
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Gießen, Stadt und Landkreis
Grünberg
Queckborn
  • Schnepfenhain 14
Flur: 1
Flurstück: 48/1

Die aus einem Fachwerkwohnhaus und einer Fachwerkscheune gebildete Hofanlage liegt an einem Seitenarm des Schnepfenhains. Dieser führt zunächst nach Westen und knickt dann abrupt nach Süden in Richtung Bruchgasse ab. Das auf einem hohen Sockel errichtete Wohnhaus, ein zweigeschossiger Bau des späten 18. Jahrhunderts, zeigt auf der Vorderseite drei Fensterachsen. Sein aus kräftigen Hölzern bestehendes Fachwerk zeigt neben geschosshohen Streben ein ausgeprägtes Horizontalgebälk mit sichtbaren Balkenköpfen und doppelt profilierter Schwelle. Die zugehörige, im 19. Jahrhundert erbaute Scheune, deren Traufseite entlang der schmalen Gasse geführt ist, hat einen hohen, horizontal gegliederten Bruchsteinsockel, der an den Ecken durch Quader verstärkt ist. Die aufgehenden Wände bestehen aus regelmäßigem Fachwerk mit wandhohen Andreaskreuzen. Bemerkenswert sind die rudimentär erhaltenen Kratzputzmotive in den Gefachen und die Zimmermannszeichen in den Riegeln. Beide Gebäude haben als qualitätvolle, zeittypische Bauten hohen Aussagewert und werden auch aufgrund ihrer städtebaulich relevanten Lage abseits der Straße aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen als Kulturdenkmäler eingestuft.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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