Schnepfenhain 16
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Gießen, Stadt und Landkreis
Grünberg
Queckborn
  • Schnepfenhain 16
Flur: 1
Flurstück: 45/1

Das an der Ecke einer seitlich in Richtung Westen abgehenden Seitengasse gelegene Gebäude besteht aus zwei uneinheitlichen, unter einem gemeinsamen Dach zusammengefügten Haushälften. Während die linke Seite mit ihrem klaren Fachwerkaufbau, den schräg gestellten Streben mit Kopfwinkelhölzern an den Eckständern des Obergeschosses und dem plastisch hervorgehobenen, mit einer profilierten Schwelle versehenen Horizontalgebälk noch eindeutig dem 18. Jahrhundert zuzurechnen ist, dürfte der Anbau rechts mit seinen schlankeren Hölzern, die in ähnlicher Form auch im Giebelbereich zu beobachten sind, erst im 19. Jahrhundert entstanden sein. Als bemerkenswertes Detail ist hier die originale, zweiflügelige Füllungstür zu vermerken. Die sich nach hinten anschließende Fachwerkscheune, die in einigen Gefachen erhaltene, floral gestaltete Kratzputzmotive wahrt, gehört ebenso zum Bestand, wie der durch eine niedrige Bruchsteinmauer abgegrenzte Vorgarten. Nicht zuletzt wegen seiner straßenbildprägenden Lage ist das Gebäude aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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