Schnepfenhain 19
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Gießen, Stadt und Landkreis
Grünberg
Queckborn
  • Schnepfenhain 19
Wohnhaus
Flur: 1
Flurstück: 85/2

Das von der Straße zurückliegende, giebelständige Fachwerkwohnhaus gehört zu einer schmalen, langgestreckten Hofreite, die nach hinten durch eine im Winkel angesetzte Fachwerkscheune abgeschlossen wird. Es handelt sich um einen zweigeschossigen, mit einem gestuften Bruchsteinsockel ausgestatteten Bau des 18. Jahrhunderts, der nach hinten durch zwei spätere Anbauten (in jüngerer Zeit verändert) verlängert wurde. Sein Fachwerk ist einfach und klar gegliedert und zeigt kräftige Hölzer. Bemerkenswert sind außer den weit ausgreifenden Streben mit Gegenstreben in den Eckbereichen des Obergeschosses, das umlaufende Horizontalgebälk, das aus profilierten Schwellen, offenliegenden Balkenköpfen und Füllhölzern gebildet wird, sowie die diagonal profilierten Eckständer des Untergeschosses. Der seitlich gelegene, über eine Freitreppe zugängliche Eingang wahrt eine alte, im oberen Teil verglaste Füllungstür. Zusammen mit dem durch eine Bruchsteinmauer eingefriedeten Vorgarten ist das Wohnhaus der Hofanlage, das einen deutlichen Akzent im Straßenbild setzt, aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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