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Schmales giebelständiges Fachwerkwohnhaus. Das an der Rückseite im 19. Jahrhundert erweiterte Haus weist ein schlichtes Fachwerkgefüge mit geschosshohen Streben im Erdgeschoss auf. Die Eckständer des Obergeschosses sind durch gebogene Streben mit Kopfwinkelhölzern betont. Die Hölzeranordnung, die Proportionen und die in ursprünglicher Anordnung erhaltenen, zu Paaren zusammengezogenen Fenster weisen auf eine Entstehung im späten 18. Jahrhundert, wobei der Dachbereich offensichtlich später verändert wurde. Das Gebäude ist aus städtebaulichen Gründen als Kulturdenkmal einzustufen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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