Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Das giebelständige, zweigeschossige Fachwerkwohnhaus, ein Bau des frühen 19. Jahrhunderts, bildet zusammen mit dem Nachbarhaus (Nr. 33) einen übergreifenden optischen Bezugspunkt am nördlichen Rand der alten Ortsbebauung. Im Verhältnis zum Nachbargebäude ist es weiter nach vorn gezogen, so dass sich eine optisch reizvolle Staffelung an der gekurvt verlaufenden Straße ergibt. Das unter dem Putz sichtbar werdende Fachwerk zeigt zeittypische, geschosshohe Verstrebungen. Auf Grund seiner wichtigen Funktion im Straßenbild ist das Gebäude zusammen mit der linksseitig anschließenden Mauer aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |