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1803 als erstes privates Anwesen außerhalb der Stadtmauer errichteter Gasthof; Bauherr war der Frankfurter Gastwirt und Weinhändler Johann Jakob Sarasin. Der große Hof, der eine eigenständige Gesamtanlage bildet, wird vom länglichen, an der Straße errichteten Hauptgebäude dominiert. Es ist ein dreigeschossiger, seitlich erschlossener, verputzter Fachwerkbau mit Walmdach über einem deutlich ausgeprägten Dachgesims. In der Mittelachse der Straßenseite ein Dachhaus, daneben kleine Giebelgauben; die in Achsen geordneten Fenster werden im 1. und 2. Obergeschoß von umlaufenden Brüstungsgesimsen zusammengefaßt. Dem Anwesen kommt neben dem Aspekt der Stadtentwicklung weitere geschichtliche Bedeutung zu als vorübergehender Inhaftierungsort des Demokraten Friedrich Ludwig Weidig. Weidig, Mitautor des "Hessischen Landboten", war während der Jahre 1833 und 1834 insgesamt sieben Wochen im "Frankfurter Hof" festgesetzt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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