Am Festplatz 1, ev. Kirche
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Gießen, Stadt und Landkreis
Grünberg
Reinhardshain
  • Am Festplatz 1
Ev. Kirche
Flur: 1
Flurstück: 183/5

Die 1617 anstelle eines Vorgängerbaus errichtete Kirche ist die älteste Fachwerkkirche im Kreis Gießen. Der isoliert gelegene, früher von einem Friedhof umgebene, chorlose Rechteckbau steht auf einem ungleich hohen Bruchsteinsockel. Die Kirche wurde 1739 umfassend wiederhergestellt, 1926 im Dachbereich erneuert und ist traufseitig verschindelt. Darunter befindet sich das bauzeitliche, aus dicht gestellten, kräftigen Hölzern bestehende Fachwerk. Das aus rechtwinklig angeordneten Hölzern gebildete Grundraster ist dabei von wandhohen Schwertungen überzogen. Während an den Giebelseiten lediglich Eckstreben mit profilierten Kopfwinkelhölzern zu beobachten sind, haben die Langseiten eine differenziertere Gliederung. So finden sich an der dem Dorf zugekehrten Nordseite zwischen wandhohen, mit Kopfwinkelhölzern versehenen Eckstreben zwei ebenso hohe, aus oben zusammenlaufenden, konvex geschwungenen Streben gebildete mannartige Figuren, von denen nur die linke mit Kopfhölzern ausgestattet ist (Zwischenzeitlich verkleidet). Die Südseite ist in ganz ähnlicher Art gestaltet, jedoch fehlt hier die linke "Mannfigur". An dieser Stelle sind zwei konkav geschwungene Streben in halber Wandhöhe eingebaut. Weitere wichtige Details am Außenbau sind die auf drei Seiten angebrachten, profilierten Schalbretter, die hier die Balkenköpfe überdecken, und der in alter Form erneuerte, sechseckige Dachreiter mit flach geschweifter Haube. Bemerkenswert ist auch die durch einen Längsunterzug gestützte, alte Balkendecke im Inneren, die unterhalb des Dachreiters durch eine achteckige Eichenholzstütze mit Bügen und Sattelholz zusätzlich gesichert ist, sowie die einfache, auf die Erneuerung von 1739 zurückgehende Ausstattung mit Empore und Kanzel. Einschließlich des auf der Südseite aufgestellten Denkmals für die Gefallenen des Ersten Weltkrieges ist die Kirche aus künstlerischen, geschichtlichen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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