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Die an der Ecke einer Seitengasse gelegene Hofreite, ein vollständig erhaltener Dreiseithof des 19. Jahrhunderts, besteht aus einem giebelständigen Fachwerkwohnhaus mit Stallanbau, einem ebenfalls giebelständigen, in Fachwerk errichteten Wirtschaftsgebäude und einer Fachwerkscheune, die die Hofanlage auf der Rückseite abschließt. Das zweizonige, auf einem gequaderten Sockel errichtete Wohngebäude zeigt an der verkleideten Giebelseite drei gleichmäßig gereihte Fensterachsen. An den Traufseiten sind neben geschosshohen Streben die Horizontalgebälke mit offenliegenden Balkenköpfen bemerkenswert. Da auch die übrigen Gebäude gut erhalten sind und durch ihr Fachwerk und die interessante Dachabfolge zur Gesamterscheinung beitragen, muss die zur Straße hin offene Hofanlage einschließlich der Hofpflasterung als Kulturdenkmal aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen eingestuft werden.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |