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Das an der Ecke Liebengasse stehende Fachwerkwohnhaus ist dreizonig. Der vordere, an der Giebelseite verschindelte Gebäudeteil ist offensichtlich Ende des 18. Jahrhunderts oder Anfang des 19. Jahrhunderts errichtet worden. Hier sind neben den üblichen geschosshohen Streben Horizontalgebälke sichtbar, von denen das auf der Hofseite mit Hilfe einer profilierten Schwelle, sichtbaren Balkenköpfen und gerundeten Füllhölzern plastisch herausgearbeitet ist. Die zu beobachtenden Überstände an der Giebelseite belegen, dass auch hier das ursprüngliche Fachwerk erhalten ist. Aufgrund seiner exponierten Lage ist das auf der Westseite mit einem gestuften Bruchsteinsockel ausgestattete Haus aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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