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Traufständiges Fachwerkwohnhaus aus der 1. Hälfte des 18. Jahrhunderts. Der zweigeschossige Bau ist mit einem hohen Sockel versehen, der dem Geländeanstieg folgend an Höhe verliert. Die seitlich einsehbare Giebelseite ist symmetrisch aufgebaut und zeigt, wie auch das Obergeschoss der Traufseite, „Mannfiguren". Der hochgelegene Eingangsbereich wird durch die darüber angeordnete, breitgestellte „Mannfigur", den geschnitzten, mit Weinreben und Maske besetzten Eckständer rechts sowie das aus profilierten Schwellen, offenliegenden Balkenköpfen und gerundeten Füllhölzern bestehende, umlaufende Horizontalgebälk besonders betont. Die hier als Schmuck angebrachten Perlschnüre werden auch unterhalb der Traufe wiederholt. Das Gebäude ist zusammen mit dem anschließenden Stallgebäude von 1891 aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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